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Weiterbildungsgesetz
Die Rechtsgrundlagen für die Weiterbildung (Erwachsenenbildung) sind in der Schweiz ungenügend. Im neuen Berufsbildungsgesetz wurden einige Anliegen berücksichtigt, doch ist davon nur die berufsorientierte Weiterbildung betroffen. Vielerorts ist noch offen, wie das Gesetz in den Kantonen umgesetzt wird.
In der neuen Bildungsverfassung, die am 21. Mai 2006 vom Volk angenommen wurde, ist festgelegt, dass der Bund Grundsätze über die Weiterbildung festlegt und die Weiterbildung fördern kann. Dies wird im neuen Artikel 64 a der Bundesverfassung geregelt:
Art. 64a (neu) Weiterbildung
- Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
- Er kann die Weiterbildung fördern.
- Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.
Das (Weiterbildungs-) Gesetz, das schon 1998 im Weiterbildungsbericht Gonon/Schläfli gefordert wurde, soll die Bereiche und Kriterien festlegen. Noch offen ist, ob der Bund ein neues Rahmengesetz für den gesamten Weiterbildungsbereich schaffen oder bestehende Rechtsgrundlagen im Sinn des neuen Verfassungsartikels ergänzen wird (vgl. dazu die Übersicht der aktuellen Rechtsgrundlagen zur Weiterbildung).
Die Subventionierung der Dachverbände der Erwachsenenbildung erfolgt bis zum Vorliegen eines Weiterbildungsgesetzes voraussichtlich weiterhin auf der Grundlage des Kulturförderungsgesetzes. Dieses Gesetz ist allerdings in Revision ( vgl. den Entwurf für ein neues Kulturförderungsgesetz). Es steht noch nicht fest, ob und in welcher Form die Dachverbände künftig unterstützt werden.
Aktueller Stand (August 2009):
- Die Federführung für das neue Weiterbildungsgesetz liegt beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT.
- Das BBT hat dem Bundesrat im Herbst 2007 ein Aussprachepapier vorgelegt, das vom Bundesrat im Januar 2008 behandelt wurde.
- Ende Januar 2008 erteilte der Bundesrat dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement und dem Eidg. Departement des Inneren den Auftrag, gemeinsam eine verwaltungsinterne Situationsanalyse zur Weiterbildungspolitik zu erstellen. Der Bericht EVD/EDI wurde im Bundesrat am 25. März 2009 besprochen. Dabei hat der Bundesrat beschlossen, den Bericht nicht zu publizieren. Er erteilte keinen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes.
- 6. April 2009: Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) lanciert eine parlamentarische Initiative «Weiterbildung» (09.426)
- 17. August 2009: Der Schweiz. Verband für Weiterbildung SVEB reicht bei Bundesrat und Parlament eine von rund 150 Organisationen unterzeichnete Behördeninitiative für ein Weiterbildungsgesetz ein
- 27. August 2009: Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) unterstützt einstimmig die parlamentarische Initiative «Weiterbildung» der WBK-N (vgl. Medienmitteilung der WBK-S
- Gemäss Information der WBK-S soll der Grundlagenbericht zum Weiterbildungsgesetz, der vom BBT erstellt, aber auf Anordnung des Bundesrates nicht publiziert wurde, im Herbst 2009 nochmals im Bundesrat diskutiert und anschliessend den WBK ausgehändigt werden.
- Die SKW und das Forum begleiten den Gesetzesprozess als Ort der Reflexion und als Inputgeber.
- Das Kulturförderungsgesetz ist beim Parlament hängig.
Weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundesrates vom 31. Januar 2008
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